
Ob Sie für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die von Bundesland zu Bundesland in Deutschland unterschiedlich geregelt sind. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die darüber entscheiden:
1. Genehmigungsfreie Gartenhäuser
In vielen Fällen ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Größe und Grundfläche: In den meisten Bundesländern dürfen genehmigungsfreie Gartenhäuser eine bestimmte Grundfläche nicht überschreiten (oft zwischen 10 und 30 m²).
Höhe: Die Höhe des Gartenhauses darf eine festgelegte Grenze nicht überschreiten (z. B. 3 m Gesamthöhe oder 2,5 m Traufhöhe).
Nutzung: Das Gartenhaus muss ausschließlich als Geräteschuppen oder Freizeitgebäude genutzt werden. Wohnzwecke sind ohne Genehmigung meist nicht erlaubt.
Bebauungsplan: Wenn Ihr Grundstück in einem Bereich mit einem Bebauungsplan liegt, gelten die darin festgelegten Vorschriften. Diese regeln unter anderem, wo und in welcher Größe ein Gartenhaus errichtet werden darf.
Abstand zum Nachbargrundstück: Oft muss ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden (meist 3 Meter). Kleinere Gartenhäuser können eventuell direkt an die Grenze gebaut werden, wenn der Nachbar einverstanden ist.
2. Genehmigungspflichtige Gartenhäuser
Ein Gartenhaus benötigt in der Regel eine Baugenehmigung, wenn:
Wohnnutzung: Das Gartenhaus als Wohnraum genutzt werden soll, etwa als dauerhaftes Gästezimmer oder Ferienhaus.
Größe und Höhe überschritten werden: Überschreitet das Gartenhaus die zulässige Grundfläche, Höhe oder ein bestimmtes Volumen (z. B. 75 m³ umbauter Raum in einigen Bundesländern), ist eine Genehmigung erforderlich.
Bauvorhaben außerhalb bebauter Gebiete: Gartenhäuser, die in sogenannten Außenbereichen (z. B. auf landwirtschaftlichen Flächen) errichtet werden sollen, sind häufig genehmigungspflichtig.
Abweichungen vom Bebauungsplan: Wenn das Gartenhaus gegen Vorgaben des Bebauungsplans verstößt, wie z. B. Dachform, Materialien oder Abstände, wird eine Genehmigung notwendig.
3. Regionale Unterschiede
Die Vorschriften für Gartenhäuser variieren je nach Bundesland. Hier einige Beispiele:
Bayern: Gartenhäuser bis 75 m³ umbautem Raum in bebauten Gebieten sind oft genehmigungsfrei.
NRW: In Nordrhein-Westfalen sind Gartenhäuser bis zu 30 m² in Gärten genehmigungsfrei, solange sie nicht für Wohnzwecke genutzt werden.
Berlin: In Berlin liegt die Grenze bei 10 m² Grundfläche und 3 m Höhe.
Baden-Württemberg: Hier darf die Grundfläche nicht mehr als 20 m² betragen.
4. Schritte zur Klärung
Um sicherzugehen, ob Ihr Gartenhaus genehmigungspflichtig ist:
Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde: Kontaktieren Sie das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Blick in den Bebauungsplan: Prüfen Sie, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan existiert und welche Regelungen gelten.
Grenzbebauung klären: Besprechen Sie geplante Grenzbauten mit den Nachbarn und prüfen Sie die Abstandsregelungen.